Neue Durchschnittsheuern für Seeleute in der Kauffahrtei

19.09.2022 - Der Ausschuss I der BG Verkehr zur Festsetzung der seemännischen Durchschnittsheuern in der KAUFFAHRTEI hat im schriftlichen Verfahren am 13. Juli 2022 die Durchschnittsheuern für Seeleute in der Kauffahrtei (Abschnitt A 19) mit Wirkung vom 1. Juni 2022 beschlossen.

Die Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung erfolgte am 7. September 2022 unter dem Aktenzeichen 415 – 69330.9 – 1168/2022.

Detaillierte Informationen enthält der 2. Nachtrag zur Beitragsübersicht.

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