Durchschnittsheuern für Seeleute in der Kauffahrtei
29.05.2024 - Der Ausschuss I der BG Verkehr zur Festsetzung der seemännischen Durchschnittsheuern in der KAUFFAHRTEI hat in der Sitzung am 7. Dezember 2023 die Durchschnittsheuern für Seeleute in der Kauffahrtei (Abschnitt A, L und G) mit Wirkung vom 1. Januar 2024 beschlossen.
Außerdem wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2024 die Durchschnittssätze des Jahreseinkommens der nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII versicherten Küstenschiffer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartner sowie die ab 1. Januar 2024 geltenden monatlichen Durchschnittssätze für Beköstigung in der Seefahrt beschlossen. Die Festsetzungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung erfolgte am 06.05.2024 unter dem Aktenzeichen 415 –10502#00023#0005.
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