Änderung der Entschädigungsregelung

16.01.2025 - Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat am 17. Dezember 2024 (Az.: 112 - 10502#00033#0001) die Änderung der Bestimmungen über die Entschädigung der Mitglieder der Vertreterversammlung, des Vorstandes, der Organausschüsse, des Widerspruchsausschusses und des Rentenausschusses der BG Verkehr gemäß § 41 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) in Verbindung mit § 90 Abs. 1 SGB IV genehmigt.

Die Vertreterversammlung der BG Verkehr hat die Änderung in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2024 beschlossen.

Die Änderung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.

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