Satzung - 11. Nachtrag

11.06.2024 - Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat am 5. Juni 2024 den 11. Nachtrag zur Satzung der BG Verkehr genehmigt (Az.: 415 – 10502#00012#0004).

Der Nachtrag wurde von der Vertreterversammlung der BG Verkehr am 8. Mai 2024 beschlossen.

  • Die Aufgabe des Vorstandes in § 17 Nummer 22 wurde um die Verweise auf § 85 Absatz 3b Nummern 2 und 3 SGB IV sowie auf § 86 SGB IV ergänzt.
  • In § 20 Absatz 1 wurden die Entscheidungskompetenzen der Rentenausschüsse angepasst.
  • Die Geschäftsführung der BG Verkehr oder ihre Beauftragten gehören nach § 20 Absatz 2 Satz 5 der Satzung den Rentenausschüssen mit beratender Stimme an. Entsprechend wird dies nun auch für die Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse in § 21 Absatz 2 Satz 4 festgestellt.
  • In § 60 Absatz 1 wurden Schülerinnen und Schüler, die am Ferienfahrerprogramm des Verbandes Deutscher Reeder teilnehmen, aufgenommen.

Der Nachtrag tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft, dies ist somit der 12. Juni 2024.

Artikelaktionen