Satzung - 12. Nachtrag
27.12.2024 - Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat am 23. Dezember 2024 den 12. Nachtrag zur Satzung der BG Verkehr genehmigt (Az.: 112 – 10502#00010#0002).
Der Nachtrag wurde von der Vertreterversammlung der BG Verkehr am 5. Dezember 2024 beschlossen.
- § 11 wurde um einen Absatz 2 ergänzt, der für die Sitzungen und Beschlussfassungen der Selbstverwaltungsausschüsse auf die Regelungen der §§ 15 und 15a verweist.
- Es wurde ein neuer § 15a eingefügt, der die hybriden und digitalen Sitzungen der Selbstverwaltungsorgane regelt.
- § 20 Absatz 1 Nummer 2 wurde um einen Halbsatz „wegen Änderungen der gesundheitlichen Verhältnisse“ ergänzt. Ebenfalls ergänzt wurden ein neuer Absatz 6 zu den schriftlichen Abstimmungen der Ausschüsse sowie ein neuer Absatz 7 mit dem Verweis auf die Regelungen für Sitzungen und Beschlussfassungen der §§ 15 und 15a.
- Zu § 21 Absatz 5 wurden die Verweise auf die Absätze 6 und 7 des § 20 hinzugefügt.
- In § 47 Absatz 1 wurde der Jahresarbeitsverdienst für die Berechnung der Beiträge und Geldleistungen der Versicherten auf 29.000 Euro angehoben.
Die Änderungen zu Nummer 1 bis 4 treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft, dies ist somit der 28. Dezember 2024.
Die Änderung zu Nummer 5 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
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