Selbstverwaltung
In der Selbstverwaltung gestalten und verwalten Versicherte und Arbeitgeber/-innen als unmittelbar Betroffene ihre Unfallversicherung selbst aktiv mit, ohne dass der Staat Einfluss nimmt. Das Ziel sind größtmögliche Transparenz und Akzeptanz auf beiden Seiten. Die Mitglieder der Selbstverwaltung bei der BG Verkehr sind Unternehmer/-innen und Versicherte aus Mitgliedsbetrieben oder Vertreter/-innen aus Verbänden und Organisationen der Verkehrswirtschaft. Sie nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr.
Gremien der Selbstverwaltung
Wie alle Berufsgenossenschaften hat die BG Verkehr zwei Selbstverwaltungsorgane, nämlich Vertreterversammlung und Vorstand. Beide sind paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber/-innen und der Versicherten besetzt.
Im Zuge der Sozialwahl 2023 hat die Vertreterversammlung derzeit insgesamt 60 Mitglieder, der Vorstand 28.
Der Vorsitz von Vertreterversammlung und Vorstand ist alternierend, der Wechsel erfolgt jeweils zum 1. Oktober eines Jahres. Die Aufgaben die Gremien der Selbstverwaltung sind in der Satzung der BG Verkehr bestimmt.
Ausschüsse
Außer in Vertreterversammlung und Vorstand wirken die Mitglieder der Selbstverwaltung in verschiedenen Ausschüssen an den Aufgaben und Themen der BG Verkehr mit. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Rentenausschüsse, die vor Ort in den Bezirksverwaltungen tagen. Sie entscheiden über die erstmalig Gewährung oder Ablehnung von Renten, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, über Abfindungen und Beihilfen. Wird gegen Entscheidungen der BG Verkehr Widerspruch oder Einspruch erhoben, gehen Sie zur Prüfung und Entscheidung in die Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse der Vertreterversammlung. Ferner gibt es eine Reihe von Ausschüssen, die Entscheidungen der Gremien vorbereiten. Dazu gehören u. a. Finanz-, Gefahrtarif- und Satzungsausschüsse. Der Präventionsausschuss mit seinen Präventionsfachausschüssen gewährleistet zudem eine direkte Anbindung der Präventionsarbeit an die Praxis: Sie wurden eingerichtet für die Branchen Straßenverkehr, Binnenschifffahrt, Entsorgung, Luftfahrt, Seeschifffahrt und Fischerei sowie Post, Postbank und Telekom.
Die BG Verkehr wird aber nicht allein durch die Selbstverwaltung gelenkt. Die Geschäftsführung führt hauptamtlich die laufenden Verwaltungsgeschäfte. Ihre Mitglieder gehören dem Vorstand mit beratender Stimme an.
Sozialwahlen
Mit den Sozialwahlen werden alle sechs Jahre die Mitglieder der Selbstverwaltung neu gewählt, zuletzt 2023. Bei der BG Verkehr fand eine Friedenswahl statt, das heißt, die von den Sozialpartnern jeweils aufgestellten Vorschlagslisten enthielten genau so viele Kandidatinnen und Kandidaten, wie es zu vergebende Mandate gab. Nach der Wahl kommen die Bewerberinnen und Bewerber zu einer konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung zusammen. Sie wählen ihre alternierenden Vorsitzenden und die Mitglieder des Vorstandes. Die nächsten Sozialwahlen werden 2029 stattfinden.
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