Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 12: Sicherheit durch die Prüfung von Arbeitsmitteln

Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 12: Sicherheit durch die Prüfung von Arbeitsmitteln


Zum sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln, z. B. Luftfahrt-Bodengeräten ist der betriebssichere Zustand ein wesentlicher Faktor. Um den betriebssicheren Zustand während der gesamten Nutzungsdauer zu gewährleisten, hat der Unternehmer Art, Umfang und Fristen von Prüfungen zu ermitteln und durchführen zu lassen. Diese Sicherheits-Information enthält Hinweise auf Prüfungsvorschriften und Dokumentationen über durchzuführende Prüfungen. Gefährdungsorientierte Beispiele geben Hilfestellung bei den Prüfungen.

Hinweis:

Die Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 12 steht auch in englischer Sprache zur Verfügung:
Aviation Safety Information No. 12: Safety through inspections of work equipment

 


Materialnummer: 670-300-024

Stand: 2019


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