DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten
Diese DGUV Information beschreibt die Mindestanforderungen an die Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten, definiert die Aufgaben und gibt Hilfestellungen für die Umsetzung einer geeigneten betrieblichen Brandschutzorganisation. Die vorliegende DGUV Information 205-003 ist spätestens zum 01. Januar 2024 anzuwenden. Übergangsweise darf die DGUV Information 205-003 mit dem Ausgabestand November 2014 noch bis zum 31.12.2023 angewendet werden.
Anhang 1 „Bestellungsschreiben zur Aufgabenübertragung“ (ausfüllbares PDF-Formular)
Materialnummer: 670-200-090
Stand: 12/2020
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