DGUV Information 208-001 - Ladebrücken
Mit Ladebrücken, dazu gehören auch Ladebleche, werden Abstände zwischen Laderampen und Ladeflächen von Fahrzeugen überbrückt und Höhenunterschiede ausgeglichen. Ladebrücken können ortsveränderlich oder ortsfest sowie handbetätigt oder kraftbetrieben ausgeführt sein.
Die DGUV Information 208-001 „Ladebrücken“ enthält Hinweise
- zu den sicherheitstechnischen Anforderungen
- zur Beschaffung und
- zur Prüfung von Ladebrücken.
Außerdem sind in der DIN A5-Broschüre eine Muster-Betriebsanweisung sowie Informationen zur Unterweisung von Beschäftigten an Ladebrücken zu finden.
Materialnummer: 670-200-074
Stand: 10/2019
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