DGUV Information 210-001 - Beförderung von Flüssiggas mit Fahrzeugen auf der Straße
Aufgrund seiner Eigenschaften wird Flüssiggas bei der Beförderung als Gefahrgut eingestuft. Daher müssen bei der Beförderung von Flüssiggas mit Fahrzeugen auf der Straße die geltenden gefahrgutrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Dies gilt auch, wenn es sich nur um ein bis zwei Gasflaschen handelt
Diese DGUV Information fasst das geltende Regelwerk über die Beförderung von Flüssiggasflaschen, Druckgaspackungen und Gaspatronen zu Betrieben, Baustellen und anderen Einsatzorten zusammen und stellt damit eine Hilfe für Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Umsetzung dar.
Die wurde im Vergleich zu ihrer Vorgängerfassung mit Stand August 2012 hinsichtlich geltender gefahrgutrechtlicher Regelungen aktualisiert. Neben einer Hilfestellung für reine Gasbeförderungen erläutert die Information auch, welche Freistellungen für gasbetriebene Einrichtungen an Fahrzeugen gelten, die während der Beförderung in Betrieb sind (z. B. Kühlfahrzeuge) oder gezielt bei einem zeitweiligen Aufenthalt benutzt werden (z. B. Imbiss- und Grillfahrzeuge).
DIN A5 Broschüre, 64 Seiten
Materialnummer: 670-092-452
Stand: 02/2020
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