DGUV Information 213-012 - Gefahrgutbeförderung in Pkw und Kleintransportern
Gefahrgut wird nicht nur in Lkw von größeren Firmen transportiert, sondern auch in kleinen Mengen - wie beispielsweise ein Kanister Brennspiritus oder Desinfektionsmittel - von Einzelpersonen in Pkw. Daher unterliegen auch solche Transporte dem Gefahrgutrecht, dessen Vorschriften und Regelungen entsprechend beachtet werden müssen.
Die Information 213-012 „Gefahrgutbeförderung in Pkw und in Kleintransportern“ bietet eine praxisorientierte Handlungsanleitung für die sichere Beförderung gefährlicher Güter in Pkw und in Kleintransportern. Sie fasst die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen zusammen, informiert über die praktische Umsetzung und gibt Beispiele. Ausführlich erläutert wird die Gefahrgutbeförderung mit Freistellungen, Erleichterungen und Ausnahmen (Kleinstmengenregelung, 1000-Punkte-Regel,…). Die 40-seitige Schrift im DIN-A-5-Format wurde aufbereitet in 23 FAQ, die das schnelle Auffinden und Nachschlagen ermöglichen.
Materialnummer: 670-200-077
Stand: 03/2020
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