DGUV Regel 103-012 - Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
DIN A5, 34 Seiten
Diese Regel konkretisiert die Forderungen des § 8 der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV Vorschrift 4 ) hinsichtlich der Schutzmaßnahmen gegen die Gefährdungen durch Körperdurchströmung und Lichtbögen bei Arbeiten an aktiven Teilen aller Spannungsebenen, deren spannungsfreier Zustand nicht sichergestellt ist.
Inhalt:
- Anwendungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei Arbeiten unter Spannung
- Beispiel einer Arbeitsanweisung für Arbeiten unter Spannung
- Beispiel für einen Pass "Arbeiten unter Spannung"
- Informationen zu Werkzeugen, Ausrüstungen, Schutz- und Hilfsmitteln für Arbeiten unter Spannung
- Weitere Informationen
Materialnummer: 670-091-015
Stand: 10/2006
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