DGUV Regel 114-606 - Branche Luftfahrt: Abfertigung von Verkehrsflugzeugen

DGUV Regel 114-606 - Branche Luftfahrt: Abfertigung von Verkehrsflugzeugen


Die neue DGUV Regel 114-606 „Branche Luftfahrt: Abfertigung von Verkehrsflugzeugen" bietet konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Abfertigung von Verkehrsflugzeugen. Die Branchenregel umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele zu erreichen. Sie stellt eine praktische Arbeitshilfe für den betrieblichen Alltag dar und unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung. Sie wurde vom Fachbereich Verkehr und Landschaft beschlossen.


Materialnummer: 670-200-073

Stand: 10/2019


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