Regelwerk kompakt - Betriebssicherheitsverordnung
Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist am 01.06.2015 in Kraft getreten. Sie ist konzeptionell und strukturell neu gestaltet sowie deutlicher auf die Beseitigung von Unfallschwerpunkten ausgerichtet. Es wird klar gestellt, wie umfassend die Verwendung eines Arbeitsmittels zu verstehen ist. Zudem werden Doppelregelungen u. a. zur Gefahrstoffverordnung beseitigt. Insgesamt ist das Thema Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element im Arbeitsschutz konkretern geregelt und Prüfungen von Arbeitsmitteln werden deutlich aufgewertet. In einem neuen Anhang 3 finden sich besondere Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel, beispielsweise Krane und Flüssiggasanlagen. Dieser Flyer gibt einen Überblick über wichtige Änderungen.
Materialnummer: 670-095-443
Stand: 2017
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