Aufkleber: Schuhe an für eine sichere Fahrt!
Der Aufkleber sensibilisiert und motiviert Fahrerinnen und Fahrer, beim Fahren „den Fuß festumschließendes Schuhwerk“ zu tragen. Dies ist nach § 44 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ vorgeschrieben. Der Aufkleber hat die Maße 100 mm x 150 mm und kann im Einstiegsbereich des Fahrerhauses angebracht werden.
Materialnummer: 670-300-332
Stand: 12/2022
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