DGUV Vorschrift 77 - Arbeiten im Bereich von Gleisen
mit Durchführungsanweisungen vom April 1998
Zur DGUV Vorschrift 77 im Volltext
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für die Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten im Bereich von Gleisen (Gleisbereich) von Schienenbahnen.
Inhalt:
- Geltungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Betrieb
- Ordnungswidrigkeiten
- Weitere Informationen
-
Heft, DIN A5, 28 Seiten
Materialnummer: 670-090-410
Stand: 01/1997
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