Aufkleber wirbt für die richtigen Schuhe
Im Fahrerhaus wollen viele gern bequeme Schuhe tragen, die den Innenraum nicht verschmutzen. Die Wahl der passenden Schuhe ist aber vor allem eine Frage der Sicherheit: Wer ein Fahrzeug führt, muss Schuhwerk tragen, das den Fuß umschließt.
Um die Beschäftigten für die richtige Schuhwahl zu sensibilisieren, bietet die BG Verkehr jetzt Aufkleber an, die Mitgliedsbetriebe über den Medienkatalog kostenfrei bestellen können. Es müssen aber nicht zwingend geschlossene Schuhe sein. Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV-Vorschrift 70) sind auch Sandalen oder hinten offene Schuhe erlaubt, wenn der Fersenriemen vorhanden und angelegt ist.
Wer barfuß, in Strümpfen oder Barfußsocken fährt, hat beim Tritt auf die Bremse intuitiv ein unangenehmeres Gefühl. Die Folge ist ein verhaltenes und weniger kräftiges Bremsen. Der Anhalteweg verlängert sich deutlich. Das gefährdet die Fahrerinnen und Fahrer selbst und andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Der zuständige Unfallversicherungsträger kann diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld ahnden, bei der BG Verkehr sind dies 100 Euro.
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