Cybersicherheit mitprüfen

TÜV-Verband: Ab Januar 2023 muss bei überwachungsbedürftigen Anlagen neben der funktionalen Sicherheit auch die Cybersicherheit von unabhängigen Sachverständigen geprüft werden.

Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören unter anderem Druckbehälteranlagen und Rohrleitungsanlagen sowie Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, zum Beispiel Tankstellen, Flugbetankungsanlagen oder Gasfüllanlagen.

Die für die Prüfungen zuständigen „Zugelassenen Überwachungsstellen“ haben in einem aktuellen Beschluss die grundlegenden Anforderungen an die Cybersicherheit der Anlagen und ihre Prüfung formuliert.

Zur Pressemitteilung des TÜV-Verbands.

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