Zum Führen von Flurförderzeugen qualifizieren

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine überarbeitete Fassung des Grundsatzes 308-001 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern“ herausgegeben.

Wer Flurförderzeuge betreibt, muss über entsprechend qualifizierte Bedienpersonen verfügen.

Der überarbeitete Grundsatz 308-001 der DGUV unterstützt dabei, geeignete Personen für das Führen von Flurförderzeugen auszuwählen und sie dafür zu qualifizieren. Der Grundsatz ist schwerpunktmäßig für die Bedienung von Gabelstaplern konzipiert.

Download des Grundsatzes 308-001 auf den Seiten der DGUV

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