Zum Führen von Flurförderzeugen qualifizieren
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine überarbeitete Fassung des Grundsatzes 308-001 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern“ herausgegeben.
Wer Flurförderzeuge betreibt, muss über entsprechend qualifizierte Bedienpersonen verfügen.
Der überarbeitete Grundsatz 308-001 der DGUV unterstützt dabei, geeignete Personen für das Führen von Flurförderzeugen auszuwählen und sie dafür zu qualifizieren. Der Grundsatz ist schwerpunktmäßig für die Bedienung von Gabelstaplern konzipiert.
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