Alles an seinem Platz?
Das Lagern von Gefahrstoffen in Verpackungen stellt eine Reihe von Bedingungen an den Lagerort. Beim Einrichten und dem Betrieb solcher Lager hilft die Information 213-084 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
In der Publikation finden sich unter anderem Hinweise, wie Verpackungen und Behälter beschaffen sein müssen, wie das Lager und seine Einrichtung gestaltet werden sollen und welche Maßnahmen in Notfällen greifen.
Ein praktischer Zusatzservice ist die Checkliste für eine Lagerbegehung. Von Arbeitshygiene bis zum Zustand der Behälter leitet sie den Blick der Person, die das Lager prüfen soll.
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