Null Cannabis bei der Arbeit
„Cannabis, Alkohol und andere Suchtmittel können die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden. Wir treten dafür ein, Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen gleich zu behandeln. In beiden Fällen muss ein Konsum, der zu Gefährdungen führen kann, ausgeschlossen sein", erklärt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy.
Den rechtlichen Rahmen regelt die eindeutig: Demnach dürfen Beschäftigte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Ist jemand erkennbar nicht in der Lage, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber diese Person nicht beschäftigen.
Weitere Forderungen der DGUV
Schwierigkeiten sieht die DGUV bei der Frage, wie im Verdachtsfall eine Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens durch Cannabis festgestellt werden kann. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert deshalb von den politisch Verantwortlichen eine Förderung von Forschungsprojekten. Diese Projekte sollen sich damit befassen, wie der Cannabiskonsum das Verhaltens- und Reaktionsvermögen beeinträchtigt. Ebenso warnt der Verband vor einer Verharmlosung der Wirkung im Zuge der Legalisierung. Öffentlichkeitswirksame Informationskampagnen zu den Risiken für Sicherheit und Gesundheit sind daher eine weitere Forderung.
Betriebliche Suchtprävention
Betriebliche Suchtprävention ist schon seit langem Thema der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie unterstützen Unternehmen und Einrichtungen mit Beratung und Informationen zu Auswirkungen des Konsums von Betäubungsmitteln und damit auch von Cannabis.
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