Schimmelpilz an Transportholz

Zum Umgang mit schimmelpilzbefallenen Transport- und Verpackungshölzern hat der Fachbereich Holz und Metall der DGUV eine Information in der Reihe „Fachbereich Aktuell" aktualisiert.

Die Informationsschrift soll bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen und bei der Wahl der richtigen Maßnahmen bei Tätigkeiten mit schimmelpilzbefallenen Transport- und Verpackungsmaterialien aus Holz. Sie gibt praktische Hinweise, wie sich ein Befall durch Schimmelpilze erkennen lässt und was der richtige Umgang mit belasteten Hölzern sein kann.

Grundsätzlich gilt: Alle Maßnahmen, bei denen Staub oder Sporen freigesetzt werden, sollten vermieden werden. Je nach Art des Umgangs sind entsprechende Schutzmaßnahmen aufgeführt. Dazu gehört, Transporthölzer, -paletten und andere Verpackungsmaterialien aus Holz mit deutlichem Schimmelbefall vollständig zu entsorgen und nicht aufzubewahren oder in anderer Weise weiter zu verwenden. Bis zur Entsorgung wird empfohlen, die Materialien nicht innerhalb von Gebäuden oder im Bereich von Arbeitsstätten zu lagern. Müssen befallene Materialien für die Entsorgung zerkleinert werden, dann soll das nur im Freien oder in offenen gut gelüfteten Bereichen erfolgen.

Das Literaturverzeichnis der Publikation bietet weiterführende Informationen.

Download der FBHM-083 „Schimmelpilzbefall an Hölzern – Beurteilung und Maßnahmen bei Befall an Transport- und Verpackungshölzern“.

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