Neue Schulungspflicht für Arbeit mit Diisocyanaten
Ob Unternehmen von der Regelung betroffen sind, lässt sich schnell mithilfe des Sicherheitsdatenblatts überprüfen: In Abschnitt 2 und 3 steht, ob in dem jeweiligen Produkt Diisocyanate enthalten sind. Die entsprechende Verordnung (EU) 2020/1149 gilt für gewerbliche Produkte mit einer Gesamtkonzentration an monomeren Diisocyanaten von mehr als 0,1 Gewichts-Prozent.
Die Schulungen müssen alle fünf Jahre absolviert und dokumentiert werden. Die Schulungen können auch von den Unternehmen selbst organisiert werden und webbasiert, in Präsenz oder als Hybrid-Veranstaltung stattfinden.
Webbasierte Schulungen
Verschiedene Fachverbände (FEICA, ISOPA, ALIPA) bieten webbasierte Schulungen und Schulungsunterlagen an. Bei der FEICA beispielsweise ist die Schulung mit dem Gutscheincode FEICA_21_G für Verwender von Diisocyanat-haltigen Produkten oder für Endverbraucher kostenlos, ansonsten liegt der Preis bei rund fünf Euro. Die Schulung dauert mindestens 40 Minuten, der Zeitaufwand kann aber variieren, da sich der Umfang an der Art der Tätigkeit bzw. einer möglichen Exposition orientiert. Bei dieser Online-Schulung handelt es sich um ein Selbstlernprogramm, das mit einem Quiz (Multiple-Choice-Test) abschließt. Wird das Quiz bestanden, erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zertifikat zum Download als PDF und Ausdruck. Dieser Schulungsnachweis wird von den Behörden anerkannt.
Gesundheitsgefahren
Diisocyanat-haltige Produkte sind technisch-chemische Produkte, bei deren Verwendung Gefahrstoffe freigesetzt werden. Diese stammen aus der Gruppe der Diisocyanate, wie zum Beispiel Diphenylmethan- 4,4´-diisocyanat (MDI). Dabei sind Reizungen der Atemwege zu erwarten, wenn die zulässige Arbeitsplatzkonzentration des MDI erreicht oder überschritten wird. Eine langfristige Diisocyanat-Exposition, wie beispielsweise als Aerosol in Sprayanwendungen, kann auch zu einer Atemwegserkrankung oder Asthma führen. Bei Augen- und Hautkontakt kann es ebenfalls zu Gewebe-Irritationen kommen. Hiervon betroffen sind besonders sensibilisierte Personen. Zudem gilt MDI als Gefahrstoff, der möglicherweise eine krebserzeugende Wirkung haben kann (Kennzeichnung H351).
Schutzmaßnahmen
- Für ausreichende Belüftung während der Verarbeitung bis zur vollständigen Aushärtung sorgen, damit der Arbeitsplatzgrenzwert nicht erreicht oder überschritten werden kann. Ausgehärtete Produkte setzten kein Isocyanat mehr frei.
- Haut- und Augenkontakte während der Verarbeitung unbedingt vermeiden und Schutzbrille, Handschuhe und hautbedeckende Arbeitskleidung verwenden.
Weitere Informationen
Eine Informationsschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt Hinweise dafür, wie sich die Schulungspflicht im Unternehmen umsetzen lässt:
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Schrift veröffentlicht, die einen Überblick zu den Regelungen für gewerbliche Verwendung gibt:
Weitere Fragen beantworten die Fachleute der BG Verkehr unter gefahrstoffe@bg-verkehr.de
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