Neue Schulungspflicht für Arbeit mit Diisocyanaten

Ab dem 24. August dürfen Beschäftigte und Selbstständige nur noch dann mit Diisocyanat-haltigen Produkten arbeiten, wenn sie entsprechend geschult sind. Darunter fallen die Anwender von Montageschäumen (PU-Bauschäumen) sowie von bestimmten Lacken, Beschichtungen, Kleb- und Dichtstoffen – zum Beispiel Werkstätten beim Einkleben von Scheiben oder im Flugzeugbau bzw. der -instandhaltung.

Ob Unternehmen von der Regelung betroffen sind, lässt sich schnell mithilfe des Sicherheitsdatenblatts überprüfen: In Abschnitt 2 und 3 steht, ob in dem jeweiligen Produkt Diisocyanate enthalten sind. Die entsprechende Verordnung (EU) 2020/1149 gilt für gewerbliche Produkte mit einer Gesamtkonzentration an monomeren Diisocyanaten von mehr als 0,1 Gewichts-Prozent.

Die Schulungen müssen alle fünf Jahre absolviert und dokumentiert werden. Die Schulungen können auch von den Unternehmen selbst organisiert werden und webbasiert, in Präsenz oder als Hybrid-Veranstaltung stattfinden.

Webbasierte Schulungen

Verschiedene Fachverbände (FEICA, ISOPA, ALIPA) bieten webbasierte Schulungen und Schulungsunterlagen an. Bei der FEICA beispielsweise ist die Schulung mit dem Gutscheincode FEICA_21_G für Verwender von Diisocyanat-haltigen Produkten oder für Endverbraucher kostenlos, ansonsten liegt der Preis bei rund fünf Euro. Die Schulung dauert mindestens 40 Minuten, der Zeitaufwand kann aber variieren, da sich der Umfang an der Art der Tätigkeit bzw. einer möglichen Exposition orientiert. Bei dieser Online-Schulung handelt es sich um ein Selbstlernprogramm, das mit einem Quiz (Multiple-Choice-Test) abschließt. Wird das Quiz bestanden, erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zertifikat zum Download als PDF und Ausdruck. Dieser Schulungsnachweis wird von den Behörden anerkannt.

Gesundheitsgefahren

Diisocyanat-haltige Produkte sind technisch-chemische Produkte, bei deren Verwendung Gefahrstoffe freigesetzt werden. Diese stammen aus der Gruppe der Diisocyanate, wie zum Beispiel Diphenylmethan- 4,4´-diisocyanat (MDI). Dabei sind Reizungen der Atemwege zu erwarten, wenn die zulässige Arbeitsplatzkonzentration des MDI erreicht oder überschritten wird. Eine langfristige Diisocyanat-Exposition, wie beispielsweise als Aerosol in Sprayanwendungen, kann auch zu einer Atemwegserkrankung oder Asthma führen. Bei Augen- und Hautkontakt kann es ebenfalls zu Gewebe-Irritationen kommen. Hiervon betroffen sind besonders sensibilisierte Personen. Zudem gilt MDI als Gefahrstoff, der möglicherweise eine krebserzeugende Wirkung haben kann (Kennzeichnung H351).

Schutzmaßnahmen

  • Für ausreichende Belüftung während der Verarbeitung bis zur vollständigen Aushärtung sorgen, damit der Arbeitsplatzgrenzwert nicht erreicht oder überschritten werden kann. Ausgehärtete Produkte setzten kein Isocyanat mehr frei.
  • Haut- und Augenkontakte während der Verarbeitung unbedingt vermeiden und Schutzbrille, Handschuhe und hautbedeckende Arbeitskleidung verwenden.

Weitere Informationen

Eine Informationsschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt Hinweise dafür, wie sich die Schulungspflicht im Unternehmen umsetzen lässt:

Download der "Fachbereich aktuell – Schulungen bei Tätigkeiten mit diisocyanat-haltigen Produkten“ in der Publikationsdatenbank der DGUV

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Schrift veröffentlicht, die einen Überblick zu den Regelungen für gewerbliche Verwendung gibt:

Download der „helpdesk kompakt - Beschränkung von Diisocyanaten unter REACH: Was industrielle und gewerbliche Verwender und Lieferanten beachten müssen“

Weitere Fragen beantworten die Fachleute der BG Verkehr unter gefahrstoffe@bg-verkehr.de

Artikelaktionen