Checkliste zur Nachunternehmerhaftung

Kurier-, Express- und Paketdienstleister (KEP), die Subunternehmen mit der Beförderung von Paketen beauftragen, müssen für deren Beitragsrückstände aufkommen, wenn diese auch nach Mahnung im Zahlungsverzug sind. Über die Möglichkeiten der Haftungsbefreiung informiert eine neue Checkliste der BG Verkehr.

Mit der neuen Checkliste haben Auftraggeberinnen und Auftraggeber alles Wissenswerte zur Haftungsbefreiung im Paketdienstgewerbe kompakt im Blick.

Zwei Möglichkeiten zur Haftungsbefreiung

Die Haftungsbefreiung ist mit einer Präqualifizierung oder einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung des Subunternehmens möglich.

Bei der Präqualifizierung durchlaufen teilnehmende Unternehmen eine unabhängige Eignungsprüfung. Auftraggeberinnen und Auftraggeber können sich von der Haftung befreien lassen, wenn ihr beauftragtes Subunternehmen im amtlichen Verzeichnis der IHK oder in der Liste der präqualifizierten KEP-Unternehmen einer akkreditierten Präqualifizierungsstelle eingetragen ist.

Auch mit einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG Verkehr weisen sich Subunternehmen als zuverlässig aus. Die Bescheinigung bestätigt nicht nur die Beitragszahlung, sondern gibt darüber hinaus die veranlagten Unternehmensteile und die Vorschussentgelte an.

Wichtig ist, dass beide Nachweise lückenlos den gesamten Auftragszeitraum abdecken.

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Weitere Informationen zur Nachunternehmerhaftung und zur Unbedenklichkeitsbescheinigung

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