Checkliste zur Nachunternehmerhaftung
Mit der neuen Checkliste haben Auftraggeberinnen und Auftraggeber alles Wissenswerte zur Haftungsbefreiung im Paketdienstgewerbe kompakt im Blick.
Zwei Möglichkeiten zur Haftungsbefreiung
Die Haftungsbefreiung ist mit einer Präqualifizierung oder einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung des Subunternehmens möglich.
Bei der Präqualifizierung durchlaufen teilnehmende Unternehmen eine unabhängige Eignungsprüfung. Auftraggeberinnen und Auftraggeber können sich von der Haftung befreien lassen, wenn ihr beauftragtes Subunternehmen im amtlichen Verzeichnis der IHK oder in der Liste der präqualifizierten KEP-Unternehmen einer akkreditierten Präqualifizierungsstelle eingetragen ist.
Auch mit einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG Verkehr weisen sich Subunternehmen als zuverlässig aus. Die Bescheinigung bestätigt nicht nur die Beitragszahlung, sondern gibt darüber hinaus die veranlagten Unternehmensteile und die Vorschussentgelte an.
Wichtig ist, dass beide Nachweise lückenlos den gesamten Auftragszeitraum abdecken.
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