Technische Anforderungen: Neuerungen 2024

Ausblick ins neue Jahr: Ab Juli müssen Lkw-Neufahrzeuge mit einem Abbiegeassistenzsystem ausgestattet sein. Und ab September gelten M+S Reifen nicht mehr als wintertauglich.

Ab dem 7. Juli 2024 greift die nächste Stufe der EU-Verordnung 2019/2144. Dann müssen auch neu zugelassene Fahrzeuge mit einer Reihe von Systemen ausgerüstet sein. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat eine Übersicht der Systeme zusammengestellt. Für ab dem 7. Juli neu zugelassene Lkw und Busse werden beispielsweise die Abbiegeassistenten zur Pflicht. Die Ausrüstungspflicht galt bereits seit Juli 2022 in der EU für alle neuen Fahrzeugmodelle, die im Rahmen der „Typgenehmigung“ für den europäischen Markt zugelassen werden.

Wintertaugliche Bereifung: Übergangsfrist endet

Am 30. September 2024 endet die Übergangsfrist für Reifen mit der Kennung „M+S“. Bis zu diesem Datum gelten diese Reifen noch als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind (§ 36 Satz 4 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte sind ab Oktober 2024 nur noch Reifen erlaubt, die das sogenannte Alpine-Symbol auf der Flanke haben, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Für alle ab dem Jahr 2018 produzierten Winterreifen und wintertaugliche Ganzjahresreifen ist diese Kennzeichnung bereits Pflicht.

Informationen des TÜV-Verbands zu Neuerungen im Jahr 2024

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