Unverzichtbar für die Ohren
Lärmschwerhörigkeit ist unheilbar. Deshalb ist der richtige Gehörschutz so wichtig. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat hierfür Informationen im Flyer-Format zusammengestellt – auch für Menschen mit vermindertem Hörvermögen.
Stöpsel, Kapselgehörschutz oder Maßanfertigung – Gehörschutz kann viele Formen haben. Tipps zur richtigen Auswahl geben zwei Publikationen der DGUV:
- Die Information 212-621 richtet sich an alle Beschäftigten, die bei ihrer Arbeit Lärm ausgesetzt sind.
- Information 212-686 spricht alle Beschäftigten an, die bereits mit einem Hörverlust leben. Sie müssen ihr Gehör besonders schützen, damit sich ihr Hörvermögen nicht noch weiter verschlechtert. Deshalb gelten für diese Fälle eigene Bedingungen. Die Publikation greift diesen Umstand auf.
Zur DGUV Information 212-621 „Gehörschutz“
Zur DGUV Information 212-686 „Gehörschützer-Kurzinformation für Personen mit Hörminderung“
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