Hilfreiche Technik vorschreiben
Die Empfehlung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) geht auf eine Initiative der BG Verkehr zurück. Die Berufsgenossenschaft hatte gemeinsam mit dem Sachgebiet Fahrzeuge des Fachbereichs Verkehr und Landschaft bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung einen Standpunkt dazu erarbeitet.
Arbeitsunfälle mit kraftbetriebenen Aufbauten an Lkw (z.B. Hubladebühnen, Ladekrane oder Kippermulden) durch Kollision mit Brücken, Unterführungen, Schilderbrücken und Ampeln ereignen sich jedes Jahr mehrfach. Ein Artikel im
hat einige Beispiele aufgeführt.Technische Systeme, die die Fahrbewegung des Fahrzeugs einschränken oder dessen Geschwindigkeit begrenzen, wenn sich kraftbetriebene Aufbauten oder Aufbauteile nicht in der sicheren Fahrstellung befinden, sind für Lkw und Anhänger am Markt verfügbar. Die Bewegungen, die der Hersteller als Teil der Arbeitsfunktion vorgesehen hat, sind damit weiterhin möglich. Die Fahrgeschwindigkeit muss dann auf das notwendige Maß begrenzt sein. Ein typisches Beispiel dafür ist das Abkippen von Ladung; zum Verziehen von Schüttgütern kann das Fahrzeug weiterhin bewegt werden.
Die Systeme bieten einen hohen Mehrwert der Arbeits- und Verkehrssicherheit. Auf der diesjährigen IAA Transportation stellten Hersteller entsprechende Lösungen vor. Zwei Beispiele, bei denen die Fahrgeschwindigkeit begrenzt wird: ein Absetzkipperfahrzeug, bei dem die Hubarme und Abstützungen nicht in Fahrstellung sind und ein Schnellwechselfahrzeug, bei dem sich der Aufbau in angehobener Stellung befindet. Bei Tankfahrzeugen wird das Bewegen mit geöffnetem Armaturenschrank schon länger technisch verhindert.
Der DVR empfiehlt dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr, sich auf nationaler sowie internationaler Ebene dafür einsetzen, die Ausstattung von Fahrzeugen mit der entsprechenden Technik gesetzlich zu regeln.
Artikelaktionen