Großraum- und Schwertransporte: Bürokratieabbau und mehr Flexibilität
Das Bundeskabinett plant, die Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte (GST) zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Änderungen sollen im Frühjahr 2025 in Kraft treten.
Das sind die geplanten Kernpunkte der Neuregelungen im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO):
- Effizientere Leerfahrten: GST dürfen künftig teilbare Ladung bis zu 40 Tonnen mitführen. Dies reduziert Leerfahrten und nutzt Kapazitäten besser aus.
- Zügigere Antragsbearbeitung: Die zuständigen Behörden haben nun einen Richtwert von zwei Wochen für die Genehmigungsbearbeitung.
- Flexiblere Ladungsregelungen: Falls sich Maße und Gewichte der Ladung nachträglich ändern oder bei Antragstellung noch ungewiss sind, soll das nicht immer einen neuen Antrag nötig machen.
- Weniger Verfahrensschritte: Die Anhörung der Autobahn GmbH des Bundes beim Unterfahren von Autobahnbrücken entfällt, was den Prozess beschleunigt.
- Erweiterte Nachtfahrzeiten: Der Beginn von Nachtfahrten wird von 22:00 Uhr auf 20:00 Uhr vorverlegt.
- Sprachlockerungen: Neben Deutsch wird nun auch Englisch als Sprache für anhörpflichtige Transporte zugelassen.
Der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen.
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