BG Verkehr stellt finanzielle Weichen für 2025
Die Vertreterversammlung stellte einstimmig den Haushalt für das Jahr 2025 fest, der zuvor vom Vorstand aufgestellt worden war. Im Bereich Fahrzeughaltungen/See stehen für das kommende Jahr 715,9 Millionen Euro für Unfallentschädigungen – zum Beispiel Reha-Maßnahmen oder Renten – zur Verfügung. 44,3 Mio. Euro wurden für die Prävention eingestellt. Einschließlich des Bereichs Post, Postbank und Telekommunikation, dessen Haushalt noch getrennt geführt wird, stehen für Unfallentschädigungen an die Versicherten 774,5 Millionen Euro und für Prävention 56,9 Millionen Euro zur Verfügung. Ebenso einstimmig entlastete die Vertreterversammlung den Vorstand und die Geschäftsführung für die Jahresrechnung 2023.
Zwölfte Satzungsänderung beschlossen
Zudem brachte die Vertreterversammlung die 12. Satzungsänderung auf den Weg. Deren wesentlicher Punkt ist die Erhöhung der Mindestversicherungssumme in der Unternehmerversicherung zum 1. Januar 2025 von 26.000 auf 29.000 Euro. Außerdem legte die Selbstverwaltung Regeln für die Durchführung digitaler oder hybrider Sitzungen für die Organe und Ausschüsse fest. Im Regelfall werden Vertreterversammlung, Vorstand und die Ausschüsse der Selbstverwaltung auch weiterhin in Präsenz stattfinden.
DGUV Vorschrift 79 zurückgezogen
Für den Zuständigkeitsbereich der BG Verkehr zurückgezogen wurde die DGUV Vorschrift 79 „Verwendung von Flüssiggas“. Die Vertreterversammlung folgte damit einer Empfehlung des Grundsatzausschuss Prävention des Vorstandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Für die Mitgliedsunternehmen steht stattdessen die DGUV Regel 110-010 zur Verfügung, welche die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung im Umgang mit Flüssiggas verdeutlicht.
Reges Interesse fanden die Informationsveranstaltungen für die Selbstverwaltung: Dr. Jörg Hedtmann, Leiter des Geschäftsbereichs Prävention bei der BG Verkehr, und sein Stellvertreter Wolfgang Laske berichteten über die Entstehung und Weiterentwicklung des Regelwerks der BG Verkehr. Der Datenschutzbeauftragte Udo Keuter skizzierte den Einfluss von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz auf den Datenschutz.
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