An den digitalen Lohnnachweis gedacht?
Alle Mitgliedsunternehmen, die Beschäftigte hatten, mussten bis zum 16. Februar 2024 den digitalen Lohnnachweis für das Jahr 2023 an die BG Verkehr übermitteln. Auf Basis dieser Daten werden die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung berechnet. Fehlt der Lohnnachweis, kann die BG Verkehr die Lohnsummen schätzen.
Sollte der Lohnnachweis gar nicht oder nicht fristgerecht eingereicht werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Bußgeldverfahren leitet die BG Verkehr ein, wenn der Lohnnachweis wiederholt nicht eingereicht wurde. Deshalb: Falls Sie den Lohnnachweis bisher nicht eingereicht haben, holen Sie dies bitte unverzüglich nach.
Broschüre „Lohnnachweis digital“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Artikelaktionen