KEP: Bundesrat berät über Arbeitsbedingungen
Im Raum steht die Begrenzung des zulässigen Höchstgewichts von Paketen in der Ein-Personen-Zustellung auf 20 Kilogramm, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten.
Kommt ein Verbot von Verbot von Werkverträgen und Nachunternehmerketten?
Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme ferner dafür ausgesprochen, im weiteren Gesetzgebungsverfahren ein Verbot von Werkverträgen und Nachunternehmerketten aufzunehmen. Diese Pläne stoßen in der KEP-Branche allerdings auf klare Ablehnung. Bereits einige Tage vor der Bundesratssitzung hatte der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) auf ein eigenes juristisches Gutachten hingewiesen: Demnach sei ein Verbot von Vertragspartnerschaften bei der Paketzustellung rechtlich in mehrfacher Hinsicht unzulässig.
Ausnahmen möglich
Der Bundesrat bringt in seiner Stellungnahme aber auch Ausnahmen ins Spiel. So sei zu prüfen, ob es möglich ist, den Abschluss von Werkverträgen bei der Zustellung von Paketen unter der Voraussetzung weiterhin zuzulassen, dass der ausführende Nachunternehmer für die Ausführung des Auftrages ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigte zu tariflichen Entgeltbedingungen einsetzt.
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