DGUV Test prüft auch Grasmähgeräte
Ab sofort können Hersteller von Grasmähgeräten im Bereich des Straßenbetriebsdienstes die Zertifizierungsstelle mit der GS-Prüfung nach DIN EN 17106 Teil 4 beauftragen. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) hat die dafür notwendige Zulassung als GS-Prüfstelle erteilt. Nach bestandener Produktprüfung können die Hersteller dann künftig ihre Grasmähgeräte mit einem GS-Zeichen von DGUV Test kennzeichnen.
Prüfung direkt beim Hersteller
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle prüft direkt beim Hersteller, ebenso findet die notwendige Auditierung der Fertigungsstätte vor Ort statt. Die sonst notwendigen Transporte der Prüfmuster zu einem Prüflabor entfallen somit. Grundlage ist der Prüfgrundsatz „GS-VL-28 Grünpflege im Straßenraum“.
Umfangreiches Prüfangebot
Mit den Grasmähgeräten ergänzt die Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Verkehr und Landschaft ihr Angebot der GS-Prüfungen. Für folgende weitere Geräte aus dem Bereich des Straßenbetriebsdienstes darf sie das GS-Zeichen vergeben:
- Kehrmaschinen (DIN EN 17106-2)
- Schneeräumgeräte mit rotierenden Werkzeugen (DIN EN 17106-3-1)
- Schneepflüge (DIN EN 17106-3-1)
- Streumaschinen (DIN EN 17106-3-2)
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