Plattformarbeiter: Mehr Rechte, bessere Arbeitsbedingungen

Das EU-Parlament hat für bessere Rechte von Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Online-Plattformen gestimmt – wie etwa Lieferdienste. Das soll unter anderem Scheinselbstständigkeit verhindern.

Ein Beispiel: Künftig wird, anders als bislang, im Zweifelsfall eine Anstellung vermutet. Die Unternehmen müssen beweisen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht. Damit soll laut EU-Parlament das Machtungleichgewicht zwischen der digitalen Arbeitsplattform und der Person korrigiert werden, die für diese Plattform arbeitet.

Keine Macht der KI

Das Gesetz regelt auch die Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz: Eine Person, die auf einer Plattform arbeitet, darf demnach nicht aufgrund einer Entscheidung entlassen werden, die ein Algorithmus oder ein automatisiertes Entscheidungssystem getroffen hat. Die Plattformen müssen sicherstellen, dass Menschen wichtige Entscheidungen überwachen, wenn sie sich direkt auf ihre Beschäftigten auswirken.

Außerdem wird den Plattformen die Verarbeitung bestimmter Arten von personenbezogenen Daten untersagt, wie zum Beispiel über den emotionalen oder psychischen Zustand einer Person und persönliche Überzeugungen.

Die neuen Rechte gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommission von Dezember 2021 zurück. Nach Verhandlungen im EU-Rat und im Parlament müssen nun die EU-Staaten dem Vorhaben zustimmen – das gilt aber als reine Formsache.

Wenn die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden ist, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Bestimmungen in ihre nationalen Rechtsvorschriften zu übernehmen.

Knapp 30 Millionen Menschen arbeiten nach Angaben der EU-Kommission in der EU als sogenannte Plattformarbeiter. Gemeint sind damit Menschen, die ihre Dienste über eine Online-Plattform anbieten – etwa als Essenslieferant oder Fahrer. Nach Kommissions-Schätzungen sind davon rund 5,5 Millionen Menschen scheinselbstständig.

Zur Pressemitteilung des EU-Parlaments

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