Assistenten werden Pflicht

Ab dem 7. Juli müssen neu zugelassene Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen eine Reihe an Fahrerassistenzsystemen an Bord haben. Die Pflicht für den Abbiegeassistenten ist ein Meilenstein in der Verkehrssicherheitsarbeit. Wichtig sind aber auch die richtigen Schulungen.

Die sogenannte erweiterte Ausstattungspflicht für Fahrerassistenzsysteme gilt in neu zugelassenen Bussen und Lkw mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (Fahrzeugklassen M2/M3/N2/N3). Der europäische Gesetzgeber erfüllt damit entsprechende Forderungen von Institutionen wie der BG Verkehr und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). 

Wichtig ist aus Sicht der BG Verkehr der geschulte Umgang mit den technischen Helfern. Fahrerinnen und Fahrer müssen auf jeden Fall gründlich in alle Assistenzsysteme eingewiesen werden, um Funktionsweise und Grenzen zu kennen. Das beginnt in der Fahrschule und der Ausbildung, gehört aber auch in jede Weiterbildung.

Neufahrzeuge müssen folgende Systeme verbaut haben:

  • Notbremsanzeige (ESS): Bei starker Abbremsung beginnen alle Fahrtrichtungsanzeiger zu blinken, um anzuzeigen, dass das Fahrzeug eine Notbremsung ausführt.
  • Reifendrucküberwachung (TPMS): Überwacht ständig den Luftdruck aller Reifen während der Fahrt und warnt, wenn ein Reifen zu wenig oder zu viel Druck hat.
  • Abbiegeassistent (BSIS): Warnt den Fahrer während des Abbiegevorganges, sobald sich gefährdete Verkehrsteilnehmende (etwa ein Fußgänger oder eine Radfahrerin) rechts neben dem Fahrzeug befinden. Das System ist bei niedriger Geschwindigkeit aktiv.
  • Rückfahrwarnsystem (REIS): Kamera- und/oder Sensortechnik, die dem Fahrer anzeigt, ob sich beim Rückwärtsfahren Gegenstände oder Personen hinter dem Fahrzeug befinden.
  • Informationssystem beim Anfahren (MOIS): Warnt den Fahrer vor einer möglichen Kollision mit ungeschützten Verkehrsteilnehmenden, die sich im toten Winkel vor dem Fahrzeug befinden.
  • Erleichterter Einbau von Alkohol-Interlocks (ALC): Eine standardisierte Schnittstelle, die den Einbau verschiedener Nachrüstvorrichtungen ermöglicht. Diese sollen verhindern, dass Fahrerinnen und Fahrer ihr Fahrzeug führen, wenn sie den zulässigen Alkoholgrenzwert am Steuer überschreiten.
  • Aufmerksamkeitsassistent (DDAW): Überwacht die Aufmerksamkeit des Fahrers, gibt eine Warnung aus und erinnert den Fahrer daran, eine Pause einzulegen.
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA): Warnt den Fahrer mithilfe von Kameras und einer GPS-verknüpften Verkehrsschilderkennung vor Geschwindigkeitsüberschreitung.
  • Schutz vor Cyberangriffen
  • Überwachung der Fahrerverfügbarkeit (für automatisierte Fahrfunktionen)

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