Abschaffung von Durchschnittsheuern
Der Referentenentwurf für das Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz sieht für das Melde- und Beitragsverfahren bei Seeleuten die Umstellung auf das tatsächliche Entgelt vor. Das bedeutet für das Berechnen und Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen eine Angleichung der Regelungen an alle anderen Wirtschaftszweige. Die beabsichtigte Umstellung soll für alle Sozialversicherungszweige gelten.
Bisher berechnen sich die Sozialversicherungsbeiträge für Seeleute auf Seeschiffen unter deutscher Flagge nicht nach deren tatsächlichen Einkommen, sondern nach den sogenannten Durchschnittsheuern. Dies sind Durchschnittswerte für Heuern, die ein Ausschuss der BG Verkehr auf der Grundlage der Tarifverträge für die deutsche Seeschifffahrt festsetzt.
Das Bundesarbeitsministerium betont in dem Gesetzentwurf, dass die Abschaffung zu keinen Nachteilen für Seeleute führen soll (Seite 27):
"Durch die Aufhebung der besonderen Festsetzung des Durchschnittsheuer-Verfahrens für beschäftigte Seeleute werden die Seeleute in der Verbeitragung anderen gewerblichen Beschäftigten gleichgestellt, ohne dass dies zu Verschiebungen bei den Beiträgen in Form von Beitragsausfällen oder den daran anknüpfenden Leistungen für die Seeleute führen wird. Das Arbeitsentgelt für Seeleute setzt sich heute schon aus der Grundheuer, den Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen, den sonstigen Sachbezügen, einem pauschalierten Überstundenausgleich und dem Grundlohnergänzungsanspruch zusammen. Alle diese Lohnarten sind nach § 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch dem laufenden oder einmalig gezahlten Entgelt zuzurechnen, so dass die Sonderregelung zur Festsetzung der Durchschnitts-Heuertabellen nicht mehr zu rechtfertigen ist."
Nach dem Referenzenentwurf soll die Regelung zur Aufhebung der Durchschnittsheuern zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Ob dieses Datum tatsächlich bestehen bleibt, wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren zeigen.
Artikelaktionen