Digitaler Beifahrer: Probebetrieb startet bundesweit
Der Probebetrieb lief bereits in einigen Bundesländern sowie seit März 2024 auch auf Autobahnstrecken. Für die jetzt gestartete Ausweitung zu einem bundesweiten Probelauf gibt es einheitliche Vorgaben. Die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden für Großraum- und Schwertransporte (GST) werden dazu eine zwischen Bund und Ländern vereinbarte Bestimmung zum Einsatz des digitalen Beifahrers in die Bescheide aufnehmen. Ziel ist es, nach einer derzeit laufenden Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), zu einer dauerhaften und regulären Zulassung des digitalen Beifahrers zu kommen.
Einsatz nicht vorgeschrieben
Beim digitalen Beifahrer handelt es sich um erweiterte elektronische Fahrerassistenzsysteme, welche die GST entlang der genehmigten Routen navigieren und gleichzeitig die zu beachtenden Fahrauflagen punktgenau anzeigen können. Ob und wie sie einen solchen digitalen Beifahrer einsetzen wollen, entscheiden die Transportunternehmen selbst. Eine Pflicht dazu gibt es nicht. Verkehrsstaatsekretär Oliver Luksic (FDP) hofft, dass Bund und Länder zeitnah weitere konkrete Maßnahmen zur Erleichterung von GST vorlegen werden.
Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
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