Erleichterter Zugang zum Beruf

Die Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht sorgen unter anderem für die Anerkennung von Qualifizierungsnachweisen ukrainischer Berufskraftfahrerinnen und -fahrer sowie die Umschreibung ihrer Führerscheine.

Das Bundeskabinett hat Ende Mai dem Gesetzentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes zugestimmt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) möchte damit dem Fachkräftemangel entgegenwirken und künftigen Kraftfahrern der Zugang zum Beruf erleichtern.

Einführung von E-Learning

Zu den nun möglichen Maßnahmen zählt beispielsweise die Einführung von digitalem Unterricht (E-Learning) in der Berufskraftfahrer-Weiterbildung. Die novellierte Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung senkt aber auch die Hürden für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland: Künftig kann die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation auch in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden. Neben Deutsch zählen dazu Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.

Prüfungsfreie Umschreibung für ukrainische Fahrerlaubnis

Ukrainische Berufskraftfahrer können zudem ihre Qualifizierung anerkennen lassen, indem sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren. Dafür sorgt die EU-Verordnung 2022/1280.

Außerdem ist die Aufnahme der Ukraine in die Staatenliste der Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung geplant. Damit ist der prüfungsfreie Umtausch der Fahrerlaubnis möglich.

Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Erweiterung des Sprachenkatalogs für die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung um Ukrainisch und Kurmandschi.

Eine weitere Erleichterung: Fahrerinnen und Fahrer können sich künftig bestimmte andere abgeschlossene Ausbildungen anrechnen lassen und so den Unterrichtsumfang reduzieren.

Die Verordnung (EU) 2022/1280 des Europäischen Parlaments und des Rates im Wortlaut.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Wortlaut.

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