Reform schafft mehr Spielraum

Länder und Kommunen sollen mehr Entscheidungsspielräume zur klima- und umweltfreundlichen Gestaltung des Verkehrs vor Ort erhalten.

Im Straßenverkehrsgesetz hat die Bundesregierung jetzt nach eigenen Angaben neue Möglichkeiten geschaffen, „künftig Verordnungen zu erlassen, die der Verbesserung des Klima- und Umweltschutzes, dem Schutz der Gesundheit oder der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung dienen.“ Die Sicherheit des Verkehrs dürfe dabei jedoch nicht beeinträchtigt werden, die Leichtigkeit des Verkehrs müsse ebenso berücksichtigt werden. Das haben Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss klargestellt und Mitte Juni das „Zehnte Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ beschlossen.

Mehr Entscheidungsfreiheit

Ländern und Kommunen werden damit weitreichendere Entscheidungsspielräume als zuvor eröffnet: So sollen künftig beispielsweise leichter Busspuren und Radwege eingerichtet werden können, ebenso wie Tempo-30-Strecken etwa entlang viel befahrener Schulwege oder rund um Spielplätze. Außerdem soll es möglich sein, zwei Tempo-30-Strecken miteinander zu verbinden, wenn nicht mehr als 500 Meter zwischen ihnen liegen. Damit soll der Verkehrsfluss verbessert werden. Städte und Gemeinden können nun auch einfacher Bewohnerparkzonen anordnen.

Der angenommene Entwurf im Wortlaut.

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