Wie entsteht heller Hautkrebs?
Gemeinsam mit dem Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Institut der Ruhr-Universität Bochum (IPA) hat die Universitätsklinik für Dermatologie im St. Josef-Hospital in Bochum eine Studie gestartet. Sie untersucht die Entstehung von hellem Hautkrebs aus einer Krebsvorstufe, der aktinischen Keratose.
Für die Studie werden 300 Patientinnen und Patienten mit einer aktinischen Keratose fünf Jahre lang beobachtet. Ziel ist es, Faktoren zu identifizieren, welche die Entwicklung von Hautkrebs aus einer aktinischen Keratose vorhersagen. Dies soll helfen, Therapien, Vorsorge und Prävention individuell zu optimieren. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung fördert das Projekt.
Seit 2015 können bestimmte Formen von Hautkrebs, die durch natürliche UV-Strahlung entstehen, bei bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden. Im Jahr 2022 wurde in Deutschland in 3.073 Fällen ein Plattenepithelkarzinom oder multiple aktinische Keratosen als Berufskrankheit anerkannt. Betroffene erhalten von der gesetzlichen Unfallversicherung umfassende Leistungen (Heilbehandlung oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben).
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