Gefährdungsbeurteilung zur Gewaltprävention nutzen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, mit einer Gefährdungsbeurteilung die Risiken auch in Hinblick auf Gewalt für ihre Beschäftigten zu ermitteln und zu beurteilen, passende Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen sowie deren Wirksamkeit zu überprüfen.
Gefährdungen beurteilen
Der erste Schritt: Wie und durch welche Arbeitsbedingungen können Beschäftigte von Gewalt betroffen sein? Danach geht es an die Maßnahmen, mit denen sich die ermittelten Gefährdungen vermeiden lassen oder die das Risiko so weit wie möglich minimieren. Dabei gilt das Prinzip: Zuerst technische Maßnahmen, dann organisatorische, dann personenbezogene Maßnahmen umsetzen.
Beispiele für technische Maßnahmen:
- Alarmsysteme
- Fluchtmöglichkeiten und Rückzugsräume
- gute Beleuchtung
- Trennung von Personal und Kundschaft durch Sicherheitsglasscheiben
- Vermeidung gefährlicher Gegenstände
Beispiele für organisatorische Maßnahmen:
- Erfassung, Dokumentation und Analyse der Gewaltvorfälle
- Notfallplan aufstellen
- Rettungs- und Meldekette sowie klare Verhaltensstandards festlegen
- psychologische Erstbetreuerinnen und -betreuer bestimmen, ausbilden und regelmäßig fortbilden lassen
Beispiele für Maßnahmen auf der persönlichen Ebene:
- Beschäftigte qualifizieren zum Beispiel zu Kommunikationsfähigkeit, Deeskalationstechniken, Wahrnehmungsschulung
- auf funktionelle Arbeitskleidung achten,
- keine verletzungsträchtigen, großen Schmuckstücke tragen,
- regelmäßige Unterweisung zum Verhalten bei Gewaltvorfällen
Fachbereich AKTUELL Grundverständnis von Gewalt bei der Arbeit / in Bildungseinrichtungen
Prävention von Gewalt am Arbeitsplatz
DGUV Information 206-026 Psychische Belastung – der Schritt der Risikobeurteilung
Themenseite „Psychische Belastung“ des Institus für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG)
Artikelaktionen