EU-Parlament: Gemeinsame Verfolgung von Verkehrsverstößen
Das Europaparlament hat kürzlich dafür gestimmt, dass EU-Staaten bei Geldstrafen wegen Verkehrsverstößen stärker zusammenarbeiten sollen. Die länderübergreifende Verfolgung von Verkehrsverstößen in der EU rückt damit näher.
Heimatland fordert Strafen ein
Zuvor hatten sich Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten darauf geeinigt, Amtshilfeverfahren zwischen den Ländern zu stärken. Derzeit blieben etwa 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsdelikte ungestraft, teilte das Europaparlament mit.
Das bedeutet konkret: Wenn ein Autofahrer im EU-Ausland einen Verkehrsverstoß begeht, können die Behörden des jeweiligen Heimatlandes den neuen Regeln zufolge künftig Geldstrafen einfordern.
Zudem wird die Liste von Verkehrsverstößen erweitert, die ein grenzüberschreitendes Verfahren auslösen und zu Geldstrafen für gefährliches Fahren führen können. Neben zu schnellem Fahren oder Fahren unter Alkoholeinfluss gehören künftig auch gefährliches Parken und gefährliches Überholen sowie Fahrerflucht und Missachtung von durchgezogenen Linien zu solchen Verstößen.
Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen. Das gilt aber als Formsache. Für die Umsetzung der neuen Vorgaben in nationales Recht ist eine Übergangsfrist von 30 Monaten vorgesehen.
Zur Pressemitteilung des EU-Parlaments (in englischer Sprache)
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