Postgesetz-Novelle: Bürokratie nimmt zu

Bundestag und Bundesrat haben einen Reformvorschlag für das Postgesetz angenommen. Damit legt die Regierung den Paketdiensten strenge Berichtspflichten auf.

Ein Subunternehmer-Verbot wird es auch im neuen Postgesetz nicht geben. So können die Dienste weiterhin zum Beispiel die kostspielige Zustellung auslagern. Auch bei der Zustellung von Paketen, die schwerer als 20 Kilo sind, wird sich wenig ändern. Zwar sieht das Gesetz vor, dass sie im Regelfall zu zweit zugestellt werden sollen. Ausnahmen gibt es, wenn Hilfsmittel eingesetzt werden können – welche genau, das ist allerdings noch offen.

Strengere Berichtspflichten für KEP-Dienste

Für die Kurier-, Express- und Paket-Dienste (KEP) sind mit dem neuen Gesetz zusätzliche Berichtspflichten verbunden, um die Einhaltung der Regeln nachvollziehen zu können. So soll ein Subunternehmer-Verzeichnis bei der Bundesnetzagentur für mehr Transparenz sorgen und dabei helfen, „schwarze Schafe“ im Markt zu identifizieren. Außerdem werden die Bundesnetzagentur und der Zoll die Subunternehmen dank neuer Berichts- und Speicherfristen besser durchleuchten können: So sollen die Daten von Zustelltouren (zum Beispiel von der ersten bis zur letzten Paketabgabe) künftig transparent gemacht werden können. Kontrolleure erkenn Arbeitszeit-Verstöße dadurch leichter.

Nachdem der Bundestag der Novelle bereits im Juni zugestimmt hatte, gab der Bundesrat am 5. Juli ebenfalls grünes Licht. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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