Strafe für Gurtmuffel wird 40 Jahre alt
Acht Jahre nach Einführung der Gurtpflicht folgte im Jahr 1984 das Bußgeld bei Nichtbeachtung in Höhe von 40 Deutscher Mark. Innerhalb des ersten Jahres verbesserte sich die Anschnallquote von 60 auf über 90 Prozent. Innerorts gurteten sich statt 47 Prozent 1985 darauf sogar 91 Prozent an. Gleichzeitig sank die Zahl der Todesopfer bei Verkehrsunfällen im Jahr 1985 auf unter 10.000. Im vergangenen Jahr (2023) waren es dem Statistischen Bundesamt zufolge weniger als 3000. Die Anschnallquote liegt laut Bundesamt für Straßenwesen (BASt) heute bei über 98 Prozent. Bei Nichtbeachtung werden heute 30 Euro Bußgeld fällig.
Pflicht im Lkw folgte zwölf Jahre später
Seit 1992 ist das Tragen des Sicherheitsgurts auch im Lkw vorgeschrieben. Die Akzeptanz setzte sich aber langsamer durch. Sie lag 2023 nach Angaben des BASt im Güterkraftverkehr durchschnittlich bei rund 92 Prozent und damit noch immer sechs Prozentpunkte unter der Quote im Pkw. Dabei ist der Sicherheitsgurt nach wie vor der Lebensretter Nr. 1 und kann auch nicht von anderen Systemen, wie dem Airbag, ersetzt werden. Airbag und Sicherheitsgurt bilden ein aufeinander abgestimmtes Sicherheitssystem. Der Verzicht auf eine der Komponenten schwächt das Gesamtsystem und kann eine zusätzliche Gefährdung darstellen. So kann ein auslösender Airbag nicht angegurtete Fahrerinnen und Fahrer zusätzlich verletzen. Der Sicherheitsgurt kann bei vielen Unfällen die schweren Verletzungsfolgen deutlich vermindern. Besonders bei Auffahrunfällen sind die Folgen oft schwer.
Die BG Verkehr bietet nicht nur einen „Hat‘s geklickt?“. Sie ist auch regelmäßig mit dem Gurtschlitten und dem Überschlagsimulator auf Messen unterwegs – zum Beispiel auf der IAA Transportation im September und auf der Europäischen Taximesse im November.
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