Richtiger Umgang mit Wechselbehältern

Erklärende Bilder, Musterbetriebsanweisungen und Prüflisten: Die praktischen Hilfen für den Arbeitsalltag waren ein Schwerpunkt bei der Überarbeitung der DGUV Information 214-079 „Sicherer Umgang mit Wechselbehältern und Trägerfahrzeugen“.

So enthält die Informationsschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung eine bebilderte Beschreibung der Arbeitsschritte beim Aufnehmen und Absetzen. Außerdem bietet sie Muster-Prüflisten für die regelmäßige Prüfung von Wechselbehältern. Denn im Gegensatz zu Fahrzeugen und Ladeeinheiten, die regelmäßig an den Firmensitz zurückkommen, geraten die Themen Instandhaltung und Prüfung bei Wechselbehältern schneller in Vergessenheit. „Aus diesem Grund ist die Meldung von Problemen vor Ort an die Firmenzentrale so wichtig. Wir empfehlen ein innerbetriebliches Meldesystem für Mängel“, sagt Christian Küffner, Fachreferent für Wechselbehälter bei der BG Verkehr. Denn: Unabhängig davon, ob mit eigenen oder betriebsfremden Wechselbehältern gearbeitet wird, muss der Unternehmer dafür sorgen, dass seine Beschäftigten bei ihrer Arbeit nicht gefährdet werden.

Weiterhin gibt die Publikation wichtige Hinweise zum Verhalten in Fremdbetrieben sowie zur Neuanschaffung von Fahrzeugen und Behältern. Eine Muster-Betriebsanweisung für diese Arbeiten findet sich im Anhang der Informationsschrift. Küffner: „Wir möchten die Betriebe damit beim Vorbereiten ihrer Unterweisungen unterstützen.“

Zur DGUV Information 214-079 im Medienkatalog der BG Verkehr

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