Berufskraftfahrer-Ausbildung: E-Learning und Datenspeicherung

Die Bundesregierung will unter anderem Online-Lernangebote, sowohl in Echtzeit als auch zeitversetzt, einführen. Die Neuerungen sollen im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz verankert werden.

Dazu sollen rechtliche Grundlagen geschaffen werden, um Informationen über digitale Lerneinheiten in einem zentralen Register zu speichern. Gleichzeitig werden die Regeln für die Anerkennung und Kontrolle von Ausbildungseinrichtungen an die neuen digitalen Unterrichtsformen angepasst. Konkret sollen beispielsweise zwölf von insgesamt 35 Stunden online absolviert werden können. Der Entwurf sieht zudem vor, den Datenschutz bei der Übermittlung von gespeicherten Informationen zu verbessern.

Behörden können Vorgaben EU-weit überprüfen

Die Modernisierung der Ausbildung hat auch europaweite Auswirkungen: Das bestehende Register für Berufskraftfahrerqualifikationen soll um ein zusätzliches Datenfeld erweitert werden. Dies ermöglicht es den zuständigen Behörden, die Einhaltung der EU-Vorgaben zum E-Learning in der Weiterbildung zu überprüfen.

Alle Änderungen zielen darauf ab, die Ausbildung von Berufskraftfahrerinnen und -fahrern zu modernisieren und flexibler zu gestalten, während gleichzeitig die Qualität und Rechtmäßigkeit der Ausbildung sichergestellt werden soll.

Zum Gesetzentwurf auf den Seiten des Deutschen Bundestags

 

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