Englische Übersetzung verfügbar

Die Regel 114-006 "Fahrerhäusern mit Liegeplätzen, Dachschlafkabinen und Ruheräume von Kraftomnibussen" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt es nun auch in englischer Sprache.

Viele Fahrerinnen und Fahrer verbringen ihre Pausen und Ruhezeiten auf Liegeplätzen in ihren Fahrzeugen. Was bei Fahrerhäusern mit Liegeplätzen, Dachschlafkabinen und Ruheräumen von Kraftomnibussen wichtig ist, fasst die DGUV Regel 114-006 zusammen.

Die Regel konkretisiert Inhalte aus der DGUV Vorschrift 70 und 71 „Fahrzeuge“, und beschreibt technische Spezifikationen unter anderem zu Bau, Ausrüstung und Betrieb. Dazu gehören beispielsweise die Anforderungen an Heizung und Klimaanlage, an ergonomische und hygienische Gestaltung oder Hinweise zur Sicherung von Personen und Ladung auf Liegeplätzen.

Nun ist die Publikation in einer englischen Fassung verfügbar.

Zur DGUV Regel im Medienkatalog der BG Verkehr

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