Wohnortnahe Betreuung nach Arbeitsunfällen

Seit dem 1. Februar 2025 organisiert die BG Verkehr die Bearbeitung von Arbeitsunfällen neu: Künftig zählt der Wohnort der Versicherten statt wie bisher der Unternehmenssitz.

Mit der Neuorganisation der Fälle möchte die BG Verkehr noch näher bei ihren Versicherten sein und eine schnellere und bessere Betreuung nach einem Arbeitsunfall sicherstellen. Die Umstellung bedeutet kürzere Wege und eine effizientere Zusammenarbeit mit regionalen Partnern wie Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen. Bisher erfolgte die Bearbeitung bundesweit. Zuständig war die Bezirksverwaltung im Postleitzahlbereich des Unternehmenssitzes. Das war immer dann aufwendig, wenn Unternehmen Beschäftigte in mehreren Regionen haben.

Vorteile für Mitgliedsbetriebe

Auch die Unternehmen profitieren: Die engere Zusammenarbeit mit regionalen Partnern kann den Genesungsprozess beschleunigen und Ausfallzeiten reduzieren. Für die Unternehmen bedeutet dies eine schnellere Rückkehr der Beschäftigten ins Arbeitsleben und weniger organisatorischen Aufwand. Die Umstellung erfolgt schrittweise: Fälle, die vor Februar 2025 gemeldet wurden, werden noch ein Jahr lang nach der alten Regelung bearbeitet, um einen einfachen Übergang sicherzustellen. Arbeitsunfälle ab Februar 2025 werden direkt nach dem neuen Modell bearbeitet. Besonders schwere Fälle, bei denen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 80 Prozent oder mehr vorliegt, erhalten nur dann eine neue Betreuungsperson, falls die Unterstützung wohnortnäher sichergestellt werden kann.

Für die Mitgliedsbetriebe bleibt der Meldeweg von Arbeitsunfällen gleich. Am schnellsten geht es über den Onlineservice BGdirekt. Bei Fragen stehen die Bezirksverwaltungen wie gewohnt zur Verfügung.

InfoAusgenommen von der neuen Regelung sind die Unternehmen der Post, Postbank und Telekom. Diese werden weiterhin von der Leistungsabteilung in Tübingen betreut und behalten ihre bisherigen Ansprechpersonen.

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