Cannabis: Strengere Regeln gefordert

Die aktuellen Grenzwerte für den Cannabiskonsum im Straßenverkehr stehen seit einiger Zeit in der Kritik. Die Unfallforschung fordert jetzt schärfere Regeln, vor allem für den Mischkonsum mit Alkohol.

Derzeit dürfen Fahrzeuglenkerinnen und -lenker mit weniger als 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum und unter 0,5 Promille Alkohol fahren. Die Unfallforschung der Versicherer weist darauf hin, dass bereits geringfügiger Mischkonsum die Fahrtüchtigkeit deutlich beeinträchtigt und somit das Unfallrisiko erheblich steigt.

„Gelbe Karte“ für Ersttäter

Schon jetzt gilt: Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr je Milliliter Blut unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Wer zusätzlich Alkohol getrunken hat, muss mit einer höheren Geldstrafe rechnen. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gilt wie beim Alkohol eine Null-Toleranz-Regelung. Bei Personen, die Gefahrgut oder Menschen befördern, fehle eine solche Regelung, kritisierte die Gewerkschaft der Polizei.

Die Psychologin Yvonne Muffert von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie berichtete, dass der Führerschein in der Regel erst beim zweiten Verstoß entzogen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werde. Beim ersten Verstoß sei das nur bei anderweitigen Auffälligkeiten möglich. Weil diese nicht ausreichend definiert seien, kämen Ersttäter für gewöhnlich mit der symbolischen „Gelben Karte“ davon.

Menschen mit Missbrauchsproblemen oder gar Drogenabhängige seien damit weiterhin im Straßenverkehr unterwegs. Muffert fordert klare Handlungsanweisungen, um Menschen direkt beim ersten Drogenverstoß aus dem Verkehr ziehen und eine MPU anordnen zu können.

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