Empfehlungen für mehr Verkehrssicherheit

Auf dem Verkehrsgerichtstag ging es unter anderem um mehr Schutz für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie eine konsequente Linie beim Cannabiskonsum. Ein Überblick.

Die Teilnehmenden des 63. Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar richteten mehrere Forderungen an die Verantwortlichen in Politik, Gesetzgebung und Verwaltung. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR), Stefan Grieger, zeigte sich mit den aus Goslar gesendeten Signalen zufrieden.

Cannabiskonsum und Straßenverkehr

Der für dieses Thema eingerichtete Arbeitskreis diskutierte die Folgen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) für den Straßenverkehr. Die Erhöhung des Grenzwertes für den Cannabis-Wirkstoff THC sei eine mögliche Gefahrenquelle für die Verkehrssicherheit – und zudem Ursache zahlreicher Probleme für die Arbeit von Polizei, Fahrerlaubnisbehörden und ärztlichen Begutachtungsstellen.

Auch die Umsetzung des KCanG stelle die Behörden vor enorme Herausforderungen. Die Handlungsvorgaben für die Umsetzung wurden zum Teil scharf kritisiert und als unzureichend bezeichnet. Vonseiten der Polizei und der Fahrerlaubnisbehörden kam Kritik. Der Vertreter der Polizei beispielsweise erinnerte an das Votum der Polizeivertretung in der „Expertengruppe zur Grenzwertempfehlung“ gegen einen gesetzlichen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml (THC) im Blutserum.

Zugleich begrüßte der Arbeitskreis den Grenzwert „Null“ bei Gefahrguttransporten. Für den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol solle der Gesetzgeber im Straßenverkehrsgesetz – analog zu Fahranfängerinnen und -anfängern – ebenso eine Nulltoleranz festlegen. Wegen der unvorhersehbaren Gefahren einer Wechselwirkung von Cannabis und Alkohol sollten die zuständigen Stellen den Mischkonsum außerdem in die Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) aufnehmen. Dringenden Handlungsbedarf sehen die Expertinnen und Experten bei der Entwicklung von Vortestmöglichkeiten, die einen Verdacht auf Cannabismissbrauch ausschließen können. Ebenso dringend sei es, deutlich mehr über die Risiken von Cannabiskonsum für die Verkehrssicherheit aufzuklären – besonders mit Blick auf die notwendige Weiterentwicklung der Vision Zero.

Zu den Empfehlungen des Arbeitskreises „Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr“

Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Die Forderungen dieses Arbeitskreises betreffen die Rolle der MPU für die Verkehrssicherheit. Beispielsweise sollten die Fahrerlaubnisbehörden Betroffene deutlich früher als bisher über die Folgen (bis hin zur MPU) von Fehlverhalten im Straßenverkehr aufklären. Diese Information sollte in einfacher Sprache verfasst sein. Besorgt zeigte sich der Arbeitskreis über die zunehmenden Manipulationsversuche und Straftaten im Zusammenhang mit Fahrerlaubnisverfahren – zum Beispiel Fälschungen von Unterlagen. Mit Blick auf die Fälschungssicherheit schlagen die Expertinnen und Experten vor, alle Unterlagen und Belege, die für ein MPU-Gutachten nötig sind, als Bestandteil des Gutachtens zu werten.

Zu den Empfehlungen des Arbeitskreises „MPU-Vorbereitung unter der Lupe“

Verkehrsverstöße im Strafgesetzbuch

Zu den im Strafgesetzbuch (StGB) genannten Verkehrsverstößen („7 Todsünden“) sollten weitere Verhaltensweisen hinzukommen. Folgende Verhaltensweisen schlägt der Arbeitskreis vor:

  • Falsches Fahren an reinen Fußgängerampeln
  • Missachten von Fußgängerinnen und Fußgängern beim Abbiegen
  • Falsches Fahren an Baustellen, an Unfallstellen oder bei Liegenbleibern
  • Verwendung elektronischer Geräte während der Fahrt

Wer haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, kann sich bislang auch strafbar machen. Das ist nach Ansicht der Expertinnen und Experten nicht mehr zeitgemäß – sie empfehlen ein Streichen dieser Strafwürdigkeit.

Zu den Empfehlungen des Arbeitskreises „Die ‚sieben Todsünden‘ auf dem Prüfstand“

Stärkung der Rechte des Fußverkehrs

Um die Anzahl der Unfälle mit Fußgängerinnen und Fußgängern zu senken, fordert der Arbeitskreis einen nationalen Fußverkehrsplan sowie eine stetige Förderung von Kampagnen und von Präventionsarbeit.

Unter anderem müsste die zuständigen Stellen ausreichende Flächen für den Fußverkehr bereitstellen, durchgängige und barrierefreie Fußwegenetze errichten und einen sicheren sowie selbsterklärenden Verkehrsraum schaffen.

Dazu gehören:

  • sichere Querungen ohne Sichtbehinderung
  • getrennte Rad- und Fußwege
  • Fußgängerzonen ohne andere Verkehrsteilnehmende
  • längere Grünphasen für den Fußverkehr
  • getrennte Grünschaltungen für Fuß- und Abbiegeverkehr

Aus Sicht des Arbeitskreises gehört die Weiterentwicklung von Assistenz- und Schutzsystemen in Fahrzeugen genauso zum besseren Fußgängerschutz wie verstärkte Kontrollen und eine konsequentere Verfolgung von Verstößen. Der kommunale Spielraum für präventive Verkehrssicherheitsmaßnahmen müsse noch weiter ausgebaut werden – insbesondere für Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Zu den Empfehlungen des Arbeitskreises „Fußgänger im Straßenverkehr“

Zu allen Empfehlungen der Arbeitskreise auf dem Verkehrsgerichtstag

Der DVR hat anlässlich des Verkehrsgerichtstages eine eigene Zusammenfassung herausgegeben.

Artikelaktionen