Cannabis-Unfälle: Ministerium kündigt Zahlen an
Bisher liegen keine offiziellen Zahlen zu Verkehrsunfällen unter Cannabiseinfluss vor. Das soll sich ab Jahresmitte ändern. „Die Polizeien differenzieren bei der Aufnahme der Unfallursachen bislang nicht bundesweit nach der Art der berauschenden Mittel - mit Ausnahme von Alkohol“, heißt es in einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine entsprechende schriftliche Anfrage aus der Unionsfraktion. Und weiter: „Informationen konkret zum Cannabiskonsum werden bundesweit voraussichtlich erst ab Juli 2025 erfasst.“
Amtliche Statistik gibt noch nichts her
In der amtlichen Statistik lägen daher noch keine Zahlen zu Unfällen mit Personenschaden unter Einfluss von Cannabis vor, erläuterte das Ministerium. Dessen ungeachtet würden „gesellschaftliche Auswirkungen“ der Cannabis-Legalisierung wie gesetzlich vorgesehen stufenweise evaluiert. Dabei betrachte man auch die Auswirkungen auf den Straßenverkehr.
Zum Hintergrund: Cannabis war zum 1. April 2024 teilweise legalisiert worden, begleitend wurden neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer besiegelt. Für den berauschenden Wirkstoff THC gibt es demnach seit Ende August 2024 einen gesetzlichen Grenzwert ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol: Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot.
Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen 1.000 Euro Buße. Außerdem gibt es wie bei Alkohol in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Bußgeld.
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